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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltung

1. Für unsere sämtlichen Lieferungen und Leistungen, einschließlich Montagearbeiten und Planungen gelten ausschließlich nachstehende Bedingungen, und zwar im kaufmännischen Geschäftsverkehr auch für zukünftige Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall nicht auf sie Bezug genommen wird.

2. Abweichende oder zusätzliche Bedingungen des Bestellers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, und zwar auch dann, wenn wir ihnen im Einzelfall nicht widersprechen. Von uns schriftlich anerkannte abweichende oder zusätzliche Bedingungen haben in jedem Fall nur Geltung für den Einzelvertrag.

II. Vertragsabschluß / Auftragsbestätigung / Angebote

1. Unsere Angebote sind freibleibend. Wir behalten uns vor, aufwendige oder mehrfach geänderte Angebote und Planungen zu berechnen, sofern kein Auftrag erteilt wird. Die Kosten werden vorab schriftlich bestätigt, ggfls. als objektbezogene Pauschalgebühr.

2. Bestellungen, sowie Ergänzungen und Änderungen einer Bestellung sind erst dann angenommen, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben. Für Art und Umfang unserer und des Bestellers Verpflichtungen, sind ausschließlich unsere Auftragsbestätigungen und Zeichnungen maßgebend, soweit nicht der Besteller unverzüglich, spätestens innerhalb 5 Tagen, nach Erhalt der Auftragsbestätigung schriftlich widerspricht. Ist der Besteller Endverbraucher, ist ein schriftlicher Auftrag oder eine rechtsverbindlich, gegengezeichnete Auftragsbestätigung notwendig. Im übrigen gelten v. g. Punkte.

3. Unserem Angebot beigefügte Unterlagen sind nur annähernd maßgeblich, es sei denn, wir bezeichnen sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich. Diese Unterlagen bleiben unser Eigentum; sämtliche Urheberrechte behalten wir uns vor. Die Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

4. Angaben aus unseren Angeboten, Beschreibungen und sonstige Vertrauensunterlagen, sowie die Bezugnahme auf allgemeine Standards und Normen erhalten keine Zusicherung von Eigenschaften. Eigenschaftszusicherungen werden von uns ausdrücklich schriftlich als solche gekennzeichnet. Unbedeutende Material-, Konstruktions- und Farbabweichungen behalten wir uns bis zur Lieferung ausdrücklich vor.

5. Mündliche Vereinbarungen, Nebenabreden, Vertragsänderungen und —ergänzungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

III. Preise

1. Für alle Lieferungen und Leistungen gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Sie verstehen sich netto in Euro, ausschließlich ab Werk, zuzgl. der am Tag der Lieferung gültigen Mehrwertsteuer. Nebenkosten, insbesondere Verpackungs-, Transport- und Versicherungskosten, sowie Aufstellungs-, Montage- und Lagerkosten sind in den Preisen nicht enthalten; diese werden zu Selbstkosten gesondert in Rechnung gestellt.

2. Die Preisbindung gilt 4 Monate ab Datum der Auftragsbestätigung, danach gelten die dann gültigen Preise.

IV. Bonitätsprüfung

1. Entstehen nach Annahme der Bestellung begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit oder Zahlungsfähigkeit des Bestellers sind wir berechtigt, nach unserer Wahl, entweder Vorauszahlung, Barzahlung oder Sicherheitsleistung, vor Lieferung zu verlangen.

2. Bei Eingang einer schriftlichen, negativen Kreditauskunft, eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichs, oder Konkursverfahrens über das Vermögen des Bestellers, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und vom Besteller Ersatz für unsere Aufwendungen zu verlangen.

V. Lieferung und Lieferzeit

1. Die in unserer Auftragsbestätigung genannten Liefertermine gelten stets nur annähernd; wir werden uns bemühen, die angegebenen Termine pünktlich einzuhalten. In jedem Fall steht der Beginn der Lieferung unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Selbstbelieferung, sowie Erfüllung eigener Mitwirkungs-, Neben- und Zahlungspflichten des Bestellers.

2. Wird ein Liefertermin um mehr als 4 Wochen überschritten, kann der Besteller eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen setzen. Erfolgt die Lieferung nicht bis zum Ablauf der Nachfrist, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung nach § 326 BGB verlangen. Die Geltendmachung von mittelbaren Folgeschäden sind immer ausgeschlossen, soweit nicht grobes Verschulden vorliegt.

3. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei maßgeblichen, von uns nicht zu vertretenden Umständen wie höhere Gewalt, Brand, Betriebs- oder Transportschäden, Arbeitskämpfen und sonstiger Einflüsse.

4. Vereinbarte Lieferfristen und Termine gelten nur vorbehaltlich der vertragsgerechten Beibringung sämtlicher, vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen und Freigaben. Kurzfristige Änderung der Bestellung bedingen ebenfalls eine Verlängerung der Lieferfristen.

5. Alle Lieferungen erfolgen in jedem Fall ab Werk.

6. Wir sind zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt, diese können wir gesondert in Rechnung stellen.

7. Wird die bestellte Ware nicht zum vereinbarten Termin vom Besteller abgenommen, werden dem Besteller Lager- und Transportkosten in Rechnung gestellt. Auf jeden Fall erfolgt der Gefahrenübergang auf den Besteller mit der Meldung der Versandbereitschaft.

VI. Gefahrenübergang/Versand

1. Die Gefahr geht spätestens mit Absendung der Lieferung ab Werk auf den Besteller über, auch bei Teillieferungen, frachtfreier Lieferung oder bei Übernahme der Beförderung durch uns, und zwar auch dann, wenn wir zusätzliche Leistungen, z. B. Aufstellung und Montage, übernommen haben.

2. Eine Versicherung gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feurer- und Wasserschäden schließen wir auf Wunsch im Namen und für Rechnung des Bestellers ab.

3. Alle Sendungen, auch evtl. Rücksendungen, reisen auf Gefahr des Bestellers.

4. Die Lieferung ist, auch wenn sie Mängel aufweist, vom Besteller unbeschadet seiner Rechte entgegenzunehmen. Die Annahme ist auf dem Lieferschein zu quittieren, offensichtliche Schäden an der Verpackung oder an den Produkten sind auf dem Lieferschein unverzüglich zu vermerken und spätestens innerhalb 5 Tagen schriftlich zu melden.

5. Ist für den Versand eine besondere Weisung des Bestellers abzuwarten, geht die Gefahr auf diesen mit der Anzeige der Versandbereitschaft über.

6. Die zweckmäßigste Versandform wird von uns bestimmt.

Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen.

VII. Zahlungsbedingungen

1. Wenn in der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart ist gilt: Unsere Rechnungen werden sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug in einer Summe fällig, Zahlungseingang innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum. Zahlungen gelten erst dann als geleistet, wenn wir über die Beträge verlustfrei verfügen können. Die Hereinnahme von Wechseln bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung, sämtliche, dadurch entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Bestellers.

2. Wir sind berechtigt, Lieferungen per Vorauskasse oder per Nachnahme durchzuführen sowie angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen.

3. Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind Verzugszinsen von 8 % über dem Basiszins der Deutschen Bundesbank, auf den Rechnungsbetrag zu zahlen. Eine Geltendmachung höherer Verzugszinsen, mindestens aber die von den Banken berechneten Zinsen, behalten wir uns vor. Sämtliche, uns entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Bestellers. Die Zurückbehaltung von Zahlungen und die Geltendmachung eines Leistungsverweigerungsrechts nach § 320 BGB, sowie die Aufrechnung mit von uns bestrittenen Gegenansprüchen, ist nicht zulässig.

VIII. Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an von uns gelieferten Waren vor, bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen einschließlich aller Nebenforderungen und bis zur Einlösung hereingegebener Wechsel und Schecks, sowie bis zur vollständigen Erledigung sämtlicher, aus der Geschäftsbeziehung resultierender Forderungen (erweiterter Eigentumsvorbehalt).

2. Dem Besteller ist die Weiterveräußerung der Eigentumsvorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes widerruflich gestattet. Der Besteller tritt bereits jetzt alle Forderungen, ggfl. In Höhe unseres Miteigentumsanteiles an der verkauften Ware einschließlich aller Nebenrechte an uns ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder Dritten erwachsen.

3. Wird Ware, an der uns Eigentumsrechte zustehen, wesentlicher Bestandteil eines Grundstückes, das im Eigentum eines Dritten steht, tritt der Besteller schon jetzt — Gegebenenfalls in Höhe unseres Miteigentumsanteiles an der verkauften Ware — alle Forderungen samt Nebenrechte aus dem Einbau an uns ab. Wir nehmen die Abtretung schon jetzt an.

4. Der Besteller bleibt zur Einziehung bemächtigt, so lange er seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt, er ist verpflichtet, den erzielten Erlös in Höhe unserer Forderungen an uns abzuführen. Außergewöhnliche Verfügungen, wie Pfändungen, Sicherheitsübereignung und jegliche Abtretung auch im Rahmen eines Factorings, sind unzulässig. Zugriffe Dritter auf unsere Vorbehaltsware oder auf an uns abgetretene Forderungen, insbesondere Pfändungen, sind uns vom Besteller unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Kosten erforderlicher Interventionen gehen zu Lasten des Bestellers.

5. Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere Zahlungsverzug, ist der Besteller nach Mahnung zur Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Ware verpflichtet. Mit der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes erlischt die Ermächtigung nach vorstehenden Absätzen 3. und 4. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes, sowie die Pfändung der gelieferten Ware durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet. Auf Verlangen hat der Besteller uns unverzüglich eine Aufstellung über die uns nach Maßgabe der vorstehenden Absätze 3. und 4. abgetretenen Forderungen zu übersenden, unter genauer Bezeichnung des Abnehmers und der Forderungshöhe.

6. Wir verpflichten uns, Sicherungen auf Verlangen des Bestellers unter Vorbehalt der Auswahl insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherung, die zu sichernden Forderungen um 20 % übersteigt.

IX. Gewährleistung

Wir leisten - unter Ausschluss weitergehender Ansprüche gemäß Abschnitt X — Gewähr wie folgt:

1. Unsere Gewährleistungsverpflichtung setzt voraus, dass der Besteller offensichtliche Fehler innerhalb einer Ausschlussfrist von 14 Tagen ab Lieferung schriftlich rügt. Bei verborgenen Mängeln, unverzüglich nach Entdeckung, spätestens innerhalb von 14 Tagen. Der Besteller hat in jedem Fall zu beweisen, dass der Mangel bereits bei der Auslieferung bestand. Bei Versäumung der v.g. Fristen können keine Gewährleistungsansprüche mehr geltend gemacht werden. Wegen eines unerheblichen Mangels der Ware stehen dem Besteller keine Rechte zu.

2. Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle Produkte 12 Monate seit der Ablieferung an den Besteller, längstens aber 24 Monate nach Gefahrenübergang an den Endverbraucher. Für durchgeführte Nachbesserungsarbeiten oder nachgelieferte Ersatzteile haften wir nur bis zum Ablauf der Gewährleistung der ursprünglichen Lieferung.

3. Mangelhafte Ware wird nach unserer Wahl nachgebessert oder neu geliefert. Erfolgt die Nachbesserung bzw. Neulieferung nicht innerhalb einer unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten angemessene Frist oder schlägt die Nachbesserung bzw. Neulieferung mindestens zweimal fehl, ist der Besteller nach seiner Wahl zur Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder zur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) berechtigt. Für wesentliche Fremderzeugnisse beschränkt sich unsere Gewährleistung auf die Abtretung der Ansprüche, die uns gegen den Lieferanten usw. entstanden sind. Für von uns gelieferte oder verwendete Fremderzeugnisse beschränkt sich die Haftung auf den Haftungsumfang des Lieferers der jeweiligen Fremderzeugnisse. Der Auftraggeber kann die Abtretung dieser Haftungsansprüche verlangen.

4. Wir übernehmen keine Gewähr für Fehler, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, durch ohne unsere vorherige Zustimmung vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten, fehlerhafte Montage- bzw. Inbetriebsetzung, Nichteinhaltung von uns vorgeschriebener Anweisung, Fehler in der vom Besteller vorgeschriebenen Konstruktion und den verlangten Werkstoffen, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung — insbesondere übermäßige Beanspruchung -, ungeeignete Baumittel, Betriebsmittel, sowie unangemessene, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse verursacht wurden.

5. Sämtliche Ansprüche des Bestellers aus dem Vertrag, verjähren spätestens in 2 Jahren nach Gefahrenübergang.

6. Rücksendungen von bestellten, neuen und mängelfreien Standardprodukten können nur nach unserem schriftlichen Einverständnis zurückgesandt werden. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 25 % des Warenwertes mindestens jedoch € 25,00 pro Sendung, dies wird an der Gutschrift gekürzt. Rücksendungen und Gutschriften von Sonderanfertigungen sind in jedem Fall ausgeschlossen. Fracht- und Verpackungsberechnungen sowie Mindermengenzuschläge können nicht rückvergütet werden. Die Rücksendekosten muss der Besteller voll übernehmen.

X. Haftung

Schadensersatzansprüche gegen uns, sowie unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch für mittelbare und Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit solche Ansprüche auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen beruhen. Der Schadenersatz statt der Leistung (bei Nichterfüllung § 280 (3) § 281 BGB), sowie der Verzögerungsschaden, §§ 280 (2), 288 BGB ist auf das negative Interesse, Schadenersatz wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung auf die Höhe des Kaufpreises begrenzt. Schadenersatz statt der Leistung, bei Ausschluss der Leistungspflicht (Unmöglichkeit) ist ausgeschlossen.

XI. Übertragbarkeit der Rechte, Aufrechnung, Zurückbehaltung

Der Besteller darf über seine Rechte aus dem Vertrag mit uns ganz oder teilweise nur mit unserer schriftlichen Zustimmung verfügen. Die Aufrechnung durch den Besteller mit einer Gegenforderung ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig ist. Ein Zurückbehaltungsrecht gegen unsere Forderung steht dem Besteller nur zu, wenn das Zurückbehaltungsrecht auf dem selben Vertragsverhältnis beruht, wie unsere Forderungen.

XII. Zusätzliche Bestimmungen für Montagearbeiten / Abnahme

1. Planungen, Montagen und Reparaturen werden grundsätzlich zusätzlich zu den Warenlieferungen berechnet, nach den jeweils gültigen Kostensätzen. Entweder nach Aufwand oder zum vorab vereinbarten Pauschalpreis.

2. Der Besteller hat alle Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass unmittelbar nach Anlieferung mit der Montage begonnen und diese ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann, andernfalls sind wir berechtigt, Wartezeiten zu berechnen. Der Besteller hat auf seine Kosten, insbesondere sämtliche Gas-, Wasser- und Elektroinstallationsarbeiten ausführen zu lassen bzw. bereitzustellen.

3. Der Besteller hat am Montageort alles Erforderliche zu veranlassen, damit unser Personal und Dritte vor Schaden bewahrt werden.

4. Die Montage- und Abnahmebescheinigung ist grundsätzlich von einer zur Abnahme berechtigten Person zu unterzeichnen. Erfolgt die Unterschrift durch eine andere Person, z. B. Mitarbeiter des Leistungsempfängers, wird davon ausgegangen, dass diese Person zur Abnahme des Werks berechtigt ist. Wird keine förmliche Abnahme durchgeführt, gelten die Produkte als abgenommen, wenn das Objekt in Betrieb genommen worden ist. Die Haftung geht danach auf den Besteller, bzw. den Endverbraucher über.

XIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen

1.Erfüllungsort für alle vertraglichen Haupt- und Nebenleistungen ist für beide Vertragspartner Pfalzgrafenweiler. Sofern der Besteller Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder Öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, gilt für beide Parteien Freudenstadt als Gerichtsstand vereinbart; wir sind berechtigt, auch am Sitz des Bestellers zu klagen.

2.Es gilt ausschließlich deutsches Recht, die Vertragssprache ist deutsch. Mit Erscheinen dieser AGB’s werden alle vorhergehenden Vereinbarungen ungültig.

3. Sollte eine dieser Bestimmungen nichtig sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Änderungen bedürfen der Schriftform.

 

 

Kappler GmbH & Co. KG / Med + Org GmbH

Stand 01.06.2005

 


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